Was ist eine Maut in Österreich?
Ab 2024 richtet sich in Österreich die Maut auf Autobahnen und Schnellstraßen für Fahrzeuge mit einem technisch zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t nach Strecke, Achse, Schadstoffklasse und CO2- Ausstoß. Dies betrifft vor allem LKW und Busse sowie schwere Wohnmobile.
Als Fahrzeuge mit tzG bis 3,5 t gelten Kraftfahrzeuge mit einem technisch zulässigen Gesamtgewicht (tzG) von mehr als 3,5 t, die ein maximal zulässiges Gesamtgewicht (hzG) von 3,5 t nicht überschreiten und deren Erstzulassung vor dem 30.11.2023 erfolgte, bis 31.1.2029 (d. h. auf Autobahnen und Straßen mit zwei Fahrbahnen ist in Österreich eine Vignette ausreichend).

Somit gilt die fahrleistungsabhängige Mautpflicht nur für gezogene Fahrzeuge oder Busse mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen. Anhänger werden bei LKW nur bei der Berechnung der Achszahl berücksichtigt.
Die Entgeltpflicht besteht für alle Verkehrsteilnehmer, also Anwohner und Ortsfremde.
Wie erfolgt die Mautbesteuerung für LKW und Busse in Österreich?
An rund 400 Stellen auf österreichischen Autobahnen und Schnellstraßen (zwischen einzelnen Ausfahrten) sind oberhalb der Fahrbahn Pfosten installiert, die in Kombination mit einem Gerät im Fahrzeug (GO-Box) eine kilometerabhängige Maut erheben. Dank der automatischen Mikrowellenkommunikation zwischen Fahrzeug und Mautstelle ist es nicht erforderlich, anzuhalten, eine bestimmte Spur einzuschlagen oder eine bestimmte Geschwindigkeitsbegrenzung einzuhalten.
Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t können Autobahnen und Schnellstraßen nur befahren, wenn sie mit einer GO-Box ausgestattet sind! Diese muss bei der Einreise nach Österreich im Fahrzeug vorhanden sein.
Bußgelder und Verfolgung von Nichtzahlern sowie Sanktionen (Vollstreckung) für LKW und Busse in Österreich
Es gibt stationäre und mobile Überwachungssysteme, die alle LKWs und Busse fotografieren. Durch den Abgleich der Daten ist es möglich, Nichtzahler der Straßenmaut (zum Beispiel Fahrzeuge ohne GO-Box, mit falscher Achszahl oder ohne Guthaben) herauszufiltern. Die Kontrolleure erheben eine Ersatzmaut (je nach Verstoß 120,00 € bzw. 240,00 €) oder leiten ein Verwaltungsverfahren ein, das eine Geldbuße zwischen 300,00 € und 3.000,00 € zur Folge haben kann. Auch kann ein Pfändungsverbot verhängt werden, die Schlüssel können beschlagnahmt werden oder eine Felgensperre kann angebracht werden.
Mautsystem in Österreich für LKW und Busse
Die Höhe der Maut richtet sich nach der zurückgelegten Strecke, der Achsenzahl, der Schadstoffklasse des Motors und der Höhe des CO2 -Ausstoßes des Motors. Auf speziellen Mautstrecken gelten höhere Tarife.
| Tarifgruppe | Euro-Emissionsklassen |
|---|---|
| UND | Fahrzeuge mit reinem Elektroantrieb oder mit reiner Wasserstoff-Brennstoffzelle |
| A | Euro 6 |
| B | Euro 5 und EEV * |
| C | Euro 4 |
| D | von Euro 0 bis 3 |
EEV (Enhanced Environmentally Friendly Vehicle) ist eine europäische Abgasnorm für Busse und LKW, die die Anforderungen für Fahrzeuge mit Euro-5-Motoren übertrifft. Der Euro-6-Motor weist sogar noch geringere Emissionen auf.
Einstufung von CO2 in Österreich
Ab 2024 spielt der CO2- Ausstoß eines Fahrzeugs bei der Maut eine Rolle. Dabei gibt es für unterschiedliche CO2- Emissionsklassen unterschiedliche Tarifstufen . Elektro-/Wasserstofffahrzeuge zählen zur CO2 -Emissionsklasse 5. Lkw mit Zulassung vor dem 1. Juli 2019 sowie Busse zählen zur teuersten CO2 -Emissionsklasse 1. Für die Einstufung in die CO2- Emissionsklassen 2 bis 5 müssen Unterlagen bei der ASFINAG eingereicht werden.
Mauttarife in Österreich für LKW und Busse
Im Jahr 2025 gelten folgende Mautsätze in Cent pro Kilometer (ohne Mehrwertsteuer):
| Zwei Achsen | Drei Achsen | Von vier Achsen | |
|---|---|---|---|
| E (Elektro/Wasserstoff) | 5,38 | 7,41 | 10,97 |
| A (Euro 6) | 22,78 * | 31,77 * | 47,30 * |
| B (Euro 5 und EEV) | 24,08 | 33,77 | 49,90 |
| C (Euro 4) | 25,68 | 35,57 | 52,50 |
| D (Euro 0 bis 3) | 27,08 | 37,67 | 55,40 |
* Für Euro 6-Lkw mit Erstzulassung ab 1. Juli 2019 kann der Mautsatz um 0,19-0,37 Cent/km (bis zu 0,8%) gesenkt werden, wenn der ASFINAG ein besonders niedriger CO2- Ausstoß nachgewiesen wird.
Passt auf
Note: Higher fares apply on special toll routes (A 13 Brenner Autobahn, S 16 Arlberg Tunnel, A 9 Gleinalm and Bosruck Tunnels, A 10 Tauern Tunnel, A 11 Karawanken Tunnel).
Mauterhöhung auf den Autobahnen A 13 und A 12 zwischen Kufstein und Innsbruck
Als Beitrag zur Mitfinanzierung des Baus des Brenner-Basistunnels wird auf der A 13 Brenner- und A 12 Inntalautobahn von der Staatsgrenze Kufstein bis zum Knoten Innsbruck/Amras ein Zuschlag von bis zu 25 % der Basiskilometerleistung erhoben.
GO-Box
Die Maut wird in der der eingestellten Achszahl entsprechenden Höhe automatisch abgebucht. Zuschläge, Sondertarife und zeitabhängige Mautdifferenzierungen werden ohne Zutun des Fahrers abgezogen.
Die GO-Box ist an ein für eine bestimmte Schadstoffklasse bestimmtes Kennzeichen gebunden und wird mit Klebeband an der Windschutzscheibe befestigt. An über 200 Vertriebsstellen (Autobahnmeistereien, nachgeordnete Straßennetze, ausländische Grenzgebiete) kann die GO-Box gegen Vorlage der Zulassungsbescheinigung und Bezahlung eines Mindestbetrages von 80 Euro (75 Euro Guthaben, 5 Euro Systemgebühr) innerhalb weniger Minuten abgeholt werden.
Wird die GO-Box nach einer Reise in Österreich zurückgegeben, wird das nicht verbrauchte Guthaben wieder ausbezahlt, es werden lediglich 5 Euro Systemgebühr abgezogen. Das Guthaben bleibt zwei Jahre gültig.
Zahlung der Kfz-Steuer in Österreich für LKW und Busse in Österreich
Vorauszahlungsverfahren : Vorauszahlung des Straßenkredits an den Verkaufsstellen (Tankstellen, Raststätten) durch Aufladen der GO-Box mit Bargeld, Kreditkarte oder Bankomat (von 80 bis 500 Euro).
Postpaid-Verfahren : Nach der Registrierung bei der ASFINAG , dem Mautbetreiber in Österreich, kann die Bezahlung der Maut per Kreditkarte, Tankkarte oder durch direkte Verrechnung mit der ASFINAG über ein Bankkonto erfolgen.
Rechtsgrundlage
- Bundes-Straßenmautgesetz 2002 (Bundesgesetzblatt I 109/2002 idgF 142/2023)
- Verordnung über die Gebühren für Straßenmaut 2023 (Bundesgesetzblatt II 331/2023)
- Verkehrsregeln ( Verkehrsregeln )