Jedes Land hat seine eigenen Regeln bezüglich LKW-Fahrverboten, aber normalerweise gelten die Beschränkungen für den gleichen Zeitraum, wie z. B. Wochenend- oder Feiertagsverbote. Das Fahrverbot in Europa gilt für schwere Fahrzeuge – in diesem Fall solche mit einem Gesamtgewicht von mehr als 7,5 Tonnen. Natürlich gibt es einige Ausnahmen vom LKW-Fahrverbot in der Europäischen Union, auf die wir später in diesem Artikel eingehen werden.

Europäische Länder, in denen es kein Fahrverbot für LKW gibt
In folgenden Ländern besteht kein generelles LKW-Fahrverbot:
Albanien, Belgien, Weißrussland, Andorra, Georgien, Armenien, Aserbaidschan, Kasachstan, Bosnien und Herzegowina, Estland, Zypern, Dänemark, Finnland, Großbritannien, Irland, Lettland, Litauen, Malta, Moldawien, Montenegro, Niederlande, Nordmazedonien, Norwegen, Portugal, Serbien, Spanien, Schweden, Ukraine.
| Land | Besondere Eigenschaften |
|---|---|
| Albanien | Es besteht kein generelles Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen |
| Andorra | Es besteht kein generelles Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen |
| Armenien | Es besteht kein generelles Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen |
| Belgien | Es besteht kein generelles Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen |
| Bosnien und Herzegowina | Es besteht kein generelles Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen |
| Dänemark | Es besteht kein generelles Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen |
| Estland | Es besteht kein generelles Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen |
| Finnland | Es besteht kein generelles Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen |
| Georgia | Es besteht kein generelles Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen |
| Großbritannien | Es besteht kein generelles Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen |
| Irland | Es besteht kein generelles Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen |
| Kasachstan | Es besteht kein generelles Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen |
| Lettland | Es besteht kein generelles Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen |
| Litauen | Es besteht kein generelles Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen |
| Malta | Es besteht kein generelles Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen |
| Moldau | Es besteht kein generelles Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen |
| Montenegro | Es besteht kein generelles Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen |
| Niederlande | Es besteht kein generelles Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen |
| Norwegen | Es besteht kein generelles Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen |
| Nordmazedonien | Es besteht kein generelles Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen |
| Portugal | Es besteht kein generelles Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen |
| Serbien | Es besteht kein generelles Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen |
| Schweden | Es besteht kein generelles Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen |
Europäische Länder, in denen das Fahren von Lastkraftwagen verboten ist
Auch wenn kein totales LKW-Fahrverbot besteht, heißt das nicht zwangsläufig, dass man überall und jederzeit uneingeschränkt fahren kann. In Spanien beispielsweise gibt es kein bundesweites LKW-Fahrverbot, sondern in einzelnen Provinzen gelten unterschiedliche Regelungen. Zudem können für den Transport gefährlicher Güter nationale Vorschriften gelten.
In der Ukraine ist es beispielsweise in der Zeit von 10:00 bis 22:00 Uhr verboten, einen LKW zu fahren, wenn die Lufttemperatur höher als +28 ist.
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Auch lokale Behörden können jederzeit ein Verbot verhängen, wenn mit einem erhöhten Verkehrsaufkommen zu rechnen ist. In Großbritannien beispielsweise gibt es zwar kein landesweites Verbot, aber für einige Strecken im Großraum London gelten besondere Beschränkungen.
Sonderfälle sind Bulgarien und Rumänien: Auch hier gibt es keine generellen Fahrverbote, sondern streng differenzierte Fahrverbote für LKWs unterschiedlicher Gewichtsklassen auf unterschiedlichen Strecken, an unterschiedlichen Tagen und zu unterschiedlichen Uhrzeiten. Im Sommer kann es auch in Rumänien aufgrund hoher Temperaturen zu regionalen Fahrverboten kommen. Daher ist es vor einer Reise nach Bulgarien oder Rumänien äußerst wünschenswert, sich gezielt über die geplante Route zu informieren.
In der Tabelle finden Sie eine Liste der europäischen Länder, in denen das Fahrverbot für LKWs gilt:
| Land | Gewicht | Besondere Eigenschaften |
|---|---|---|
| Österreich | 7,5 Tonnen | Fahrverbot auf allen Straßen an Samstagen von 15:00 bis 24:00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen von 00:00 bis 22:00 Uhr für Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von mehr als 7,5 Tonnen und für Lastzüge von mehr als 3,5 Tonnen. t. Darüber hinaus ist die Bewegung von Fahrzeugen mit einem Gesamtgewicht von mehr als 7,5 Tonnen auf allen Straßen nachts von 22:00 bis 05:00 Uhr verboten. |
| Weißrussland | 6 Tonnen | Von Anfang Juli bis Mitte September besteht auf allen Autobahnen, auf denen die Temperatur über 25°C steigt, ein tägliches Fahrverbot von 11:00 bis 21:00 Uhr für Fahrzeuge mit einer Achslast von mehr als 6 Tonnen pro Achse. Die Bewegung dieser Fahrzeuge ist von 09:00 bis 11:00 Uhr morgens erlaubt. |
| Bulgarien | 12 Tonnen | An Sonn- und Feiertagen besteht kein generelles Fahrverbot. Es gibt aber einige lokale Fahrverbote. Auf allen Autobahnen und bestimmten Fernstraßen ist die Bewegung von Fahrzeugen mit einem Gesamtgewicht von mehr als 12 Tonnen am letzten Werktag vor mehreren aufeinanderfolgenden Feiertagen von 16:00 bis 20:00 Uhr sowie am letzten Tag mehrerer aufeinanderfolgender Feiertage zwischen 14:00 und 20:00 Uhr verboten. Ab 15.6. ist die Bewegung von Fahrzeugen mit einem Gesamtgewicht von mehr als 12 Tonnen auf bestimmten Abschnitten von Autobahnen und Fernstraßen verboten. bis 15.9. zu folgenden Zeiten: Freitag 16:00 – 20:00 Uhr, Sonntag 17:00 – 21:00 Uhr. |
| Kroatien | 7,5 Tonnen | Fahrverbot für KFZ mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 t oder einer Länge von mehr als 14 m sowie für KFZ mit einer Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h auf ausgewählten Hauptverkehrsstraßen an den Abenden vor Feiertagen von 15:00 bis 23:00 Uhr sowie an Feiertagen von 14:00 bis 23:00 Uhr. Zusätzliches Fahrverbot am Sonntag von 12:00 bis 23:00 Uhr, wenn ein Feiertag oder der letzte Tag mehrerer aufeinanderfolgender Feiertage auf einen Freitag oder Samstag fällt, am Freitag von 15:00 bis 23:00 Uhr, wenn ein Feiertag auf einen Sonntag oder Montag fällt. Fahrverbot für KFZ mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 t oder einer Länge von mehr als 14 m sowie für KFZ mit einer Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h vom 15.6. bis 15.9. auf einigen Hauptstraßen: Samstag 04:00 – 14:00 Uhr, Sonntag 12:00 – 23:00 Uhr. |
| Tschechische Republik | 7,5 Tonnen | An Sonn- und Feiertagen ist die Bewegung von Fahrzeugen und Lastzügen mit einem Gesamtgewicht von mehr als 7,5 Tonnen von 13:00 bis 22:00 Uhr auf Autobahnen sowie internationalen und Hauptstraßen verboten. Verbot der Bewegung von Fahrzeugen und Lastzügen, deren Gesamtgewicht 7,5 Tonnen überschreitet, vom 1.7. bis 31.8. auf Autobahnen sowie internationalen und Hauptstraßen: Freitag 17:00 – 21:00 Uhr, Samstag 07:00 – 13:00 Uhr, Sonntag 13:00 – 22:00 Uhr. |
| Frankreich | 7,5 Tonnen | Ab dem letzten Samstag im Juli bis zum letzten Samstag im August gilt samstags von 07:00 bis 19:00 Uhr und an den darauffolgenden Sonntagen von 00:00 bis 22:00 Uhr ein zusätzliches Fahrverbot für LKW und Lastzüge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 t auf allen Straßen sowie für Fahrzeuge, die Gefahrgut transportieren, unabhängig vom Gewicht. (An diesen Samstagen ist das Fahren von 19:00 bis 24:00 Uhr erlaubt!). Eine Ausnahme vom Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen besteht für Fahrten von/zum Hafen von Calais (der sogenannte Corridor de Givelde). Er umfasst ausschließlich die A 16 von Calais nach Belgien (Grenze De Panne) und zurück, nicht jedoch die A 26 und A 27. Diese Ausnahme gilt nicht für den Transport gefährlicher Güter. Diese Ausnahme gilt in beide Richtungen für Fahrzeuge, die zwischen dem Vereinigten Königreich und Belgien verkehren (also einen internationalen Dienst, der tatsächlich eine Fähre nutzt). Ein allgemeines Fahrverbot gilt an Samstagen und am Vorabend von Feiertagen von 22:00 Uhr bis 22:00 Uhr am Sonntag oder am Feiertag selbst für Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von mehr als 7,5 Tonnen auf allen Straßen. Und auch am Samstag (Wochenende) und Sonntag vor dem Feiertag von 00:00 bis 24:00 Uhr. |
| Deutschland | 7,5 Tonnen | Fahrverbot an Samstagen vom 1.7. bis 31.8. von 07:00 bis 20:00 Uhr für Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht über 7,5 Tonnen und für Lastzüge auf stark befahrenen Autobahnen und Fernstraßen in beiden Richtungen. Allgemeines Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen von 00:00 bis 22:00 Uhr für Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht über 7,5 Tonnen und für Lastzüge auf allen Straßen. |
| Griechenland | 1,5 Tonnen | Durchfahrtsverbot für Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von mehr als 1,5 Tonnen jeden Freitag von Mitte Juni bis Mitte September auf bestimmten Strecken von 16.00 bis 21.00 Uhr bei Ortsausfahrten, sowie ganzjährig jeden Sonntag von 15.00 bis 21.00/22.00 Uhr in der Gegenrichtung. |
| Ungarn | 7,5 Tonnen | An Samstagen und am Vorabend von Feiertagen gilt von 22:00 Uhr bis 22:00 Uhr am Sonntag oder am Feiertag selbst ein allgemeines Fahrverbot für Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von mehr als 7,5 Tonnen auf allen Straßen. In der Winterperiode vom 04.11. bis 1.3. gilt das oben genannte Fahrverbot NICHT für Fahrzeuge mit Motorklasse Euro 3 und höher im internationalen Verkehr. Beginnt der Feiertag im Zeitraum vom 1.9. bis 30.6. an einem Samstag oder Sonntag, gilt das Fahrverbot von 08:00 Uhr des ersten Tages bis 22:00 Uhr des letzten Tages. Fahrverbot auf allen Straßen vom 1.7. und 31.8. jeden Samstag von 15:00 Uhr bis Sonntag 22:00 Uhr für Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von mehr als 7,5 Tonnen. |
| Italien | 7,5 Tonnen | Verbot der Bewegung von Fahrzeugen und Lastzügen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 Tonnen an Sonn- und Feiertagen auf allen Straßen: Sonntags im Januar, Februar, März, April, Mai, Oktober, November und Dezember von 09:00 bis 22:00 Uhr.; Sonntags im Juni, Juli, August und September von 07:00 bis 22:00 Uhr. |
| Liechtenstein | 3,5-5 Tonnen | Fahrverbot auf allen Straßen an Sonn- und Feiertagen von 00:00 bis 24:00 Uhr für Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen und für Lastzüge mit einem Gewicht von mehr als 5 Tonnen. Nachtverkehr ist auf allen Straßen in der Nacht von 22:00 bis 05:00 Uhr für Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen und für Lastzüge mit mehr als 5 Tonnen verboten. |
| Luxemburg | 7,5 Tonnen | Verbot der Bewegung von LKW mit einem Gesamtgewicht von mehr als 7,5 Tonnen auf allen Straßen für den Transit in Richtung Frankreich von 21.30 Uhr an Samstagen oder am Vorabend von Feiertagen bis 21.45 Uhr an Sonntagen oder Feiertagen sowie in Richtung Deutschland von 23.30 Uhr an Samstagen oder am Vorabend von Feiertagen bis 21.45 Uhr an Sonntagen oder bis zum Feiertag selbst. |
| Polen | 12 Tonnen | Vom letzten Freitag im Juni bis zum letzten Sonntag im August besteht auf allen Straßen ein Fahrverbot für Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von mehr als 12 Tonnen: Freitag – 08:00 – 22:00 Uhr, Samstag – 08:00 – 14:00 Uhr, Sonntag – 08:00 – 22:00 Uhr Fahrverbot für Fahrzeuge und Lastzüge mit einem Gesamtgewicht von mehr als 12 Tonnen auf allen Straßen am Abend vor Feiertagen von 18:00 bis 22:00 Uhr (ausgenommen 5.1., 24.12. und 31.12.), sowie an Feiertagen von 08.08. bis 22:00 Uhr (ausgenommen 6.1.). |
| Rumänien | 7,5 Tonnen | Ganzjähriges Fahrverbot für Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von mehr als 7,5 t auf der Nationalstraße DN 1 (E 60) in den Abschnitten Otopeni – Ploiesti und Ploiesti – Brasov in beide Richtungen: Montag bis Donnerstag von 06:00 bis 22:00 Uhr; Freitag, Samstag und Sonntag von 00:00 bis 24:00 Uhr. Diverse Fahrverbote für Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von mehr als 7,5 t an allen Feiertagen sowie am Freitag, Samstag und Sonntag vom 1.7. bis 31.8. in ausgewählten Bereichen auf der A2 (über 3,5 t), DN 7, DN 39, DN 22 C. Fahrverbot wegen hoher Temperaturen: Ab 01.07. vorübergehendes Fahrverbot für Fahrzeuge in Regionen, für die der Nationale Wetterdienst die Warncodes Rot und Orange angekündigt hat. Von 10:00 bis 21:00 Uhr für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t auf allen Autobahnen und Nationalstraßen in den folgenden Regionen Rumäniens: Mehedinci, Gorz, Vilca, Dolj, Olt, Arges, Teleorman, Giurgiu, Ilfov, Dambovitsa, Prahova, Brasov, Kovasna, Buzeu, Jalomitsa, Kalaras, Constanta, Tulcea, Braila, Galaţi, Vranca, Bacău, Vaslui, Niamc, Suceava und Botosani. |
| Slowenien | 7,5 Tonnen | An Sonntagen, Feiertagen und arbeitsfreien Tagen ist die Bewegung von Fahrzeugen und Lastzügen mit einem Gesamtgewicht von mehr als 7,5 Tonnen von 08:00 bis 21:00 Uhr auf bestimmten Straßenabschnitten in beide Richtungen verboten. Verbot der Bewegung von Fahrzeugen und Lastzügen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 Tonnen vom letzten Wochenende im Juni bis zum ersten Wochenende im September auf bestimmten Straßenabschnitten in beide Richtungen: Samstag 08:00 – 13:00 Uhr (oder 06:00 – 16:00 Uhr); Sonntage, Feiertage und arbeitsfreie Tage 08:00 – 21:00 Uhr (oder 08:00 – 22:00 Uhr). |
| Slowakei | 7,5 Tonnen | Fahrverbot an Sonntagen und Feiertagen von 00:00 bis 22:00 Uhr für Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von mehr als 7,5 Tonnen und für Lastzüge von mehr als 3,5 Tonnen auf Autobahnen, internationalen Routen und Hauptstraßen. Fahrverbot an Samstagen vom 1.7. bis 31.8. von 07:00 bis 19:00 Uhr für Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von mehr als 7,5 Tonnen und für Lastzüge von mehr als 3,5 Tonnen auf Autobahnen, internationalen Routen und Hauptstraßen. |
| Spanien | An Sonn- und Feiertagen besteht kein generelles Fahrverbot. Es bestehen lediglich regionale Durchfahrtsverbote sowie Verbote für ADR-Güter. | |
| Schweiz | 3,5-5 Tonnen | Fahrverbot auf allen Straßen an Sonn- und Feiertagen von 00:00 bis 24:00 Uhr für Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen und für Lastzüge mit einem Gewicht von mehr als 5 Tonnen. Nachtverkehr ist auf allen Straßen in der Nacht von 22:00 bis 05:00 Uhr für Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen und für Lastzüge mit mehr als 5 Tonnen verboten. |
| Truthahn | An Sonn- und Feiertagen besteht kein generelles Fahrverbot. Örtliche Fahrverbote: Auch die Einfahrt in die Stadt Istanbul ist täglich für alle LKW von 07:00 bis 10:00 Uhr und von 16:00 bis 22:00 Uhr verboten. | |
| Ukraine | 24 Tonnen | In der Ukraine ist seit dem 1. Juli die Fahrt von Lastwagen verboten, wenn die Lufttemperatur +28 Grad übersteigt. Das Verbot gilt für Transporte mit einem tatsächlichen Gewicht von mehr als 24 Tonnen. |