Vom letzten Samstag im Juli bis zum letzten Samstag im August gilt zusätzlich samstags von 07:00 bis 19:00 Uhr und an den darauffolgenden Sonntagen von 00:00 bis 22:00 Uhr ein Fahrverbot für LKW und Lastzüge über 7,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht auf allen Straßen sowie für Fahrzeuge mit Gefahrgut, unabhängig von ihrem Gewicht. (An diesen Samstagen ist das Fahren von 19:00 bis 24:00 Uhr erlaubt!).
Eine Ausnahme vom Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen besteht für Fahrten von/zum Hafen von Calais (der sogenannte Corridor de Givelès). Darunter fällt nur die A 16 von Calais nach Belgien (Grenze De Panne) und zurück, nicht jedoch die A 26 und A 27. Diese Ausnahme gilt nicht für den Transport gefährlicher Güter. Für Fahrzeuge, die zwischen Großbritannien und Belgien verkehren (also einen internationalen Dienst, bei dem tatsächlich eine Fähre genutzt wird), gilt diese Ausnahme in beide Richtungen.
Allgemeines Fahrverbot an Samstagen und Vorfeiertagen von 22:00 Uhr bis 22:00 Uhr am Sonntag bzw. dem Feiertag selbst für Fahrzeuge über 7,5 Tonnen auf allen Straßen. Sowie am Samstag (Feiertag) und dem Sonntag vor einem Feiertag von 00:00 Uhr bis 24:00 Uhr.