Die Länge der Autobahnen beträgt 59.141 km. Davon sind 29.210 km Asphaltstraßen. Die Länge der Autobahnen beträgt 129 km.
Mautstraßen
In Aserbaidschan ist die einzige mautpflichtige Autobahn die 129 km lange M1-Grenze zwischen Russland und Baku. Auf der Autobahn selbst gibt es zwei Mautstellen, die sich am Anfang und am Ende des mautpflichtigen Abschnitts befinden. An der Autobahnausfahrt gibt es außerdem vier weitere Zahlungsstellen: Gilazi, Siazhan, Gandob und Khachmaz.
Tarife für Fahrten auf Autobahnen in Aserbaidschan
Tarife für 2024 (AZN):
| Autobahn | ||||
|---|---|---|---|---|
| M1 Baku – Grenze der Russischen Föderation | 12,00 (6,32 €) | 14,96 (7,87 €) | 10,06 (5,29 €) | 25,03 (13,17 €) |
Euro-4-Norm
Seit dem 16. August 2014 gelten in Aserbaidschan erhöhte Anforderungen für die vorübergehende Einfuhr von Kraftfahrzeugen, die nicht der Umweltnorm Euro 4 entsprechen, die den Schadstoffgehalt in Abgasen regelt.
Von nun an müssen die Besitzer von Fahrzeugen, die vorübergehend in das Hoheitsgebiet Aserbaidschans eingeführt werden, im Rahmen des Verfahrens zur vorübergehenden Einfuhr Dokumente vorlegen, die die Zollabfertigung bestätigen.
Diese Maßnahme soll die Entfernung des Fahrzeugs aus dem Hoheitsgebiet Aserbaidschans nach Ablauf der Frist für die vorübergehende Einfuhr gewährleisten. Dies ist darauf zurückzuführen, dass Aserbaidschan am 1. April 2014 auf die Umweltnorm Euro 4 umgestellt hat.
Die Liste der Dokumente, die von nicht ansässigen natürlichen Personen bei den Zollbehörden für Kraftfahrzeuge und deren Anhänger (Sattelauflieger) eingereicht werden müssen, die vorübergehend in das Zollgebiet Aserbaidschans eingeführt werden und nicht den Umweltnormen und der Euro-4-Norm entsprechen:
- Erklärung;
- Reisepass;
- Ein Dokument, das die dauerhafte Zulassung des Kraftfahrzeugs im Abgangsland bestätigt (Bescheinigung über die staatliche Zulassung);
- Die vom Eigentümer des Kraftfahrzeugs erteilte Vollmacht für den Fall der Nutzung durch eine andere Person;
- Visum, wenn das Fahrzeug aus Ländern mit Visumsregelung importiert wird, oder, falls erforderlich, eine vorübergehende Aufenthaltserlaubnis oder eine Entscheidung zur Verlängerung der vorübergehenden Aufenthaltsdauer in der Republik Aserbaidschan.
Die wichtigsten Verkehrsregeln in Aserbaidschan
Geschwindigkeitsbegrenzung
Standardgeschwindigkeitsbegrenzungen in Aserbaidschan (sofern auf Schildern nicht anders angegeben). Autos (bis 3,5 Tonnen):
- in der Siedlung – 60 km/h
- außerhalb der Siedlung – 90 km/h
- auf einer Straße mit zwei Fahrspuren in eine Richtung – 90 km/h
- auf der Autobahn – 110 km/h
Autos mit Anhänger:
- in der Siedlung – 60 km/h
- außerhalb der Siedlung – 70 km/h
- auf einer Straße mit zwei Fahrspuren in eine Richtung – 70 km/h
- auf der Autobahn – 90 km/h
Motorräder:
- in der Siedlung – 60 km/h
- außerhalb der Siedlung – 90 km/h
- auf der Autobahn – 90 km/h
In Wohngebieten beträgt die Geschwindigkeit maximal 20 km/h.
Alkohol
Der maximal zulässige Alkoholgehalt im Blut beträgt 0,29 ‰ .
Bei einem Blutalkoholspiegel von 0,3 ‰ oder mehr droht eine Geldstrafe von 400 AZN (211 €) oder eine Einschränkung der Fahrerlaubnis für die Dauer von 6 bis 12 Monaten.
Wurden bei einem Verstoß geringfügige Personen- oder Sachschäden verursacht, erhöht sich das Bußgeld auf 700 AZN (368 €) und es droht eine Einschränkung der Fahrerlaubnis für die Dauer von bis zu 2 Jahren.
Die Umgehung der Untersuchung zur Feststellung des Trunkenheitszustandes durch einen Kraftfahrzeugführer, die nach dem gesetzlich festgelegten Verfahren durchgeführt wird, wird mit einer Geldstrafe von 400 bis 700 AZN (211 – 368 €) und der Einschränkung der Fahrerlaubnis für die Dauer von bis zu 2 Jahren geahndet.
Schwaches Licht
Bei Fahrten am Tag besteht keine Abblendlichtpflicht, bei Nachtfahrten, in Tunneln und bei schlechten Sichtverhältnissen ist das Abblendlicht jedoch vorgeschrieben.
Im Fahrzeug muss tagsüber das Abblendlicht eingeschaltet sein:
- Motorrad, Moped;
- Busse und Kleinbusse für den Transport von Kindergruppen;
- Fahrzeuge, die sich in einer organisierten Transportgruppe bewegen;
- Fahrzeuge, die andere Fahrzeuge abschleppen;
- Fahrzeuge, die gefährliche, schwere und übergroße Fracht transportieren.
Bei Verstößen gegen die Vorschriften zur Nutzung von Lichtgeräten wird eine Geldstrafe von 30 AZN (16 €) verhängt.
In welchen europäischen Ländern ist die Verwendung des Abblendlichts tagsüber Pflicht?
Transport von Kindern
Es ist verboten, Kinder unter 12 Jahren auf dem Rücksitz eines Motorrads oder auf dem Vordersitz eines Autos zu transportieren, wenn keine spezielle Vorrichtung zur Unterstützung des Kindes vorhanden ist.
Die Geldstrafe beträgt 60 AZN (32 €).
Anforderungen für den Transport von Kindern in leichten Fahrzeugen auf den Straßen europäischer Länder.
Sicherheitsgurte
Beim Fahren in einem Auto, dessen Konstruktion die Bereitstellung von Sicherheitsgurten vorsieht, ist es erforderlich, die Gurte anzulegen und sicherzustellen, dass die Sicherheitsgurte von den Passagieren angelegt werden.
Kindern unter 12 Jahren, Fahrern beim Rückwärtsfahren, Schwangeren, Fahrschülern sowie Fahrern und Passagieren von Einsatzfahrzeugen ist das Lösen des Sicherheitsgurtes in besiedelten Gebieten gestattet.
Die Geldstrafe beträgt 40 AZN (21 €).
Telefongespräch
Es ist verboten, während der Fahrt ein Telefongespräch zu führen. Die Geldstrafe beträgt 50 AZN (26 €).
Strafen für das Telefonieren während der Fahrt in europäischen Ländern.
Tönung
Der Lichtdurchlässigkeitsgrad der Windschutzscheibe sollte mindestens 75 % betragen, der vorderen Seitenscheiben mindestens 70 %.
Die Geldstrafe beträgt 150 AZN (79 €).
Geldbußen
Bußgelder für einige Verstöße gegen die Verkehrsregeln in Aserbaidschan:
| Verstoß | Geldstrafe (AZN) |
|---|---|
| Nichteinhaltung des Abstands zum vorn liegenden TM | 40 (21 €) |
| Verstoß gegen die Regeln des Anhaltens oder Parkens, Abschleppens, Transportierens von Gütern | 40 (21 €) |
| Einige Gegenstände aus Fahrzeugen werfen | 40 (21 €) |
| Absichtliches Besprühen von Fußgängern, Gebäuden und Fahrzeugen mit Wasser | 40 (21 €) |
| Nichtbeachtung der Vorfahrt für Fußgänger an einem Zebrastreifen | 50 (26 €) |
| Führen eines Fahrzeugs durch einen Fahrer, der keine obligatorische Haftpflichtversicherung bei sich hat | 50 (26 €) |
| Verstoß gegen die Regeln des Fahrens durch die Kreuzung | 60 (32 €) |
| Das Signal einer Ampel oder eines Reglers verbietet die Bewegung | 80 (42 €) |
| Verstoß gegen Überholregeln, Manöver beim Einfahren auf die Gegenfahrbahn | 80 (42 €) |
| Schaffung von Notsituationen, d. h. Begehung von Verstößen, die eine erzwungene Änderung der Geschwindigkeit und Bewegungsrichtung anderer Verkehrsteilnehmer nach sich ziehen | 80 (42 €) |
| Verstoß gegen die Durchfahrtsregeln durch Bahnübergänge | 100 (53 €) |
| Missachtung der Vorfahrt bei der Bewegung eines Fahrzeugs mit einem speziellen akustischen Alarm, einem roten oder blauen Blinklichtsignal | 100 (53 €) |
| Der Fahrer verlässt den Ort eines Verkehrsunfalls, an dem er beteiligt war | 150 (79 €) |
| Betreten der für den Gegenverkehr vorgesehenen Fahrspur | 150 (79 €) |
| Autobahnbewegung von Fahrzeugen, deren technische Geschwindigkeit 50 km/h nicht überschreitet | 150 (79 €) |
Bußgelder für Geschwindigkeitsüberschreitungen in Aserbaidschan:
| Geschwindigkeitsüberschreitung | Geldstrafe (AZN) |
|---|---|
| von 10 bis 20 km/h | 10 (5 €) |
| von 21 bis 40 km/h | 50 (26 €) |
| von 41 bis 60 km/h | 200 (105 €) |
| über 60 km/h | 300 (158 €) |
Nützliche Informationen
Benzin
In Aserbaidschan werden die Preise für Benzin der Sorten AI-80 und AI-92 sowie für Dieselkraftstoff vom Staat reguliert.
Premium-Benzin Euro-95 (entspricht der Umweltnorm Euro-5), das nicht in Aserbaidschan hergestellt wird, steht nicht auf der Liste der vom Staat regulierten Waren. Daher wird es zu freien Preisen verkauft.
Auch Super-Benzin Euro-98 wird in Aserbaidschan nicht hergestellt. Aufgrund der geringen Nachfrage ist es auf dem Territorium des Landes nicht weit verbreitet.
Preise für alle Kraftstoffarten ab 23.09.2024 :
- Benzin (EU-92) – AZN 1,10 (€ 0,583)
- Benzin (EU-95) – AZN 1,60 (€ 0,848)
- Benzin (EU-98) – AZN 2,30 (€ 1.220)
- Diesel – 1,00 AZN (0,530 €)
- Autogas – 0,65 AZN (0,345 €)