In Belgien wird für die Durchfahrt durch den Liefkenshoek-Tunnel und auf Autobahnen für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen Maut erhoben. Wohnmobile und Busse sind von der Autobahnmaut befreit.
Allgemeine Informationen zur Straßenbenutzungsgebühr in Belgien
Der 1,4 km lange Liefkenshoek-Tunnel im Nordwesten von Antwerpen (Teil der Ringstraße R2) ist der einzige mautpflichtige Straßenabschnitt in Belgien für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 3,5 Tonnen. Auf den anderen Straßen des Landes fallen keine zusätzlichen Mautgebühren an und es müssen keine Vignetten gekauft werden.
Mautgebühren für Reisen mit dem Lastzug in Belgien
Für Fahrzeuge und Lastzüge mit einer Gesamthöhe von mehr als 3 Metern gilt im Lifkenshoek-Tunnel eine höhere Mautgebühr.
Straßengebühren für Wohnmobile in Belgien
Wohnmobile sind in Belgien von der Straßenmaut befreit, unabhängig von ihrem zulässigen Gesamtgewicht. Im Lifkenshuk-Tunnel wird jedoch für Wohnmobile über 3 Meter Höhe eine höhere Gebühr erhoben.
Mauttunnel in Belgien
Lifkenshuk-Tunnel
| PKW bis 3,5 Tonnen | Satz | Motor | Camper | |
|---|---|---|---|---|
| Fahrzeuge mit einer Höhe von weniger als 3 m | 7,00 Euro | 7,00 Euro | 7,00 Euro | 7,00 Euro |
| Fahrzeuge mit einer Höhe von mehr als 3 m | 22,00 Euro | 22,00 Euro |
Die Preise verstehen sich in Euro
Für Fahrzeuge mit einer Höhe von bis zu 3 m und Zahlung mit Kredit- oder Bankkarte – 5,60 Euro. Bei Zahlung mit einem elektronischen Zahlungssystem wie Teletol oder Telepass – 4,00 Euro
Ab 22:00 Uhr fallen für Fahrzeuge über 3 m die gleichen Gebühren an wie für Fahrzeuge unter 3 m.
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Für Fahrzeuge über 3 Meter Höhe und Zahlung mit Kredit- oder Bankkarte – 19,90 Euro. Bei Zahlung mit einem elektronischen Zahlungssystem, zum Beispiel Teletol oder Telepass – 16,00 Euro
Die Gebühr kann bar, per Kreditkarte oder Bankkarte (Maestro) bezahlt werden. Vielfahrer können vom Teletol-System profitieren, das eine elektronische Mauterhebung verwendet.
Mautgebühren für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen in Belgien
Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen, die im Güterverkehr eingesetzt werden, unterliegen der Viapass-Autobahnmaut und müssen mit einem Bordgerät ausgestattet sein. Busse und Wohnmobile sind von dieser Verpflichtung ausgenommen. https://www.viapass.be/