Mautgebühren und Vignetten in Estland

Das Mautsystem in Estland gilt nur für schwere Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen. Diese Gebühren gelten nicht für Autos, Wohnwagen und Wohnmobile bis 3,5 Tonnen.

Allgemeine Informationen zur Straßenbenutzungsgebühr in Estland

Das Mautsystem gilt nur für Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen. Das bedeutet, dass auch größere Fahrzeuge, die die Straßeninfrastruktur in der Regel stärker beanspruchen, eine Maut zahlen müssen.

Im Gegensatz zu LKWs sind PKWs, Wohnwagen und Wohnmobile von dieser Verpflichtung ausgenommen. Dank dieser Regelung können Verkehrsteilnehmer, die zu touristischen oder privaten Zwecken unterwegs sind, die Infrastruktur ohne zusätzliche Kosten nutzen.

Straßengebühren für Wohnmobile in Estland

Wohnmobile benötigen keine Vignette. Eine Ausnahme bilden Wohnmobile mit einem Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen, die als LKW zugelassen sind. Sie sind kostenpflichtig und erfordern den Kauf einer elektronischen Vignette.

Mautgebühren für Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht über 3,5 Tonnen in Estland

Wenn Sie mit einem Wohnmobil über 3,5t, das als LKW zugelassen ist, nach Estland reisen, müssen Sie für die Fahrt auf öffentlichen Straßen eine Vignette erwerben.

LKW von 3,5t bis 12t Gesamtgewicht
1-Tages-Vignette13,00 Euro
7-Tages-Vignette34,00 Euro
30-Tage-Vignette68,00 Euro
90-Tage-Vignette170,00 Euro
365 Tage Vignette680,00 Euro

An folgenden Orten können Sie den Fahrpreis ohne zusätzliche Servicegebühren bezahlen:

Website www.teetasu.ee:
– 24 Stunden am Tag, 7 Tage die Woche verfügbar.
– Zahlungsmöglichkeit über die Banken Swedbank, SEB, LHV, Coop und Luminor sowie MasterCard- und VISA-Kreditkarten oder per Banküberweisung auf Rechnung. Berücksichtigen Sie bei Zahlung per Rechnung die für die Überweisung erforderliche Bearbeitungszeit. Die Zahlung ist nach Eingang des Geldes auf dem Konto von Eesti Maksu-ja Tolliamet (Steuer- und Zollbehörde Estlands) gültig.

In den Kundendienstbüros von Eesti Maksuja Tolliamet:
– Möglichkeit zur Zahlung an Selbstbedienungscomputern über Banklink oder Debit-/Kreditkarte, ausgenommen American Express.
– Weitere Informationen zum Standort und den Öffnungszeiten der Büros finden Sie auf der Website von Eesti Maksu-ja Tolliamet.

Beim Zoll an den Grenzübergängen Narva, Luhamaa und Koidula, am Flughafen Tallinn und am Passagierterminal des Flughafens Tallinn:
– Zahlungen werden mit Bargeld und Debit-/Kreditkarten akzeptiert, außer American Express.
– Weitere Informationen zu Standort und Öffnungszeiten finden Sie auf der Website von Eesti Maksu-ja Tolliamet.

Beim Zoll an den Grenzhäfen Muuga, Sillamäe und im Passagierhafen Tallinn:
– Zahlung per Debit-/Kreditkarte möglich, mit Ausnahme von American Express.
– Weitere Informationen zu Standort und Öffnungszeiten finden Sie auf der Website von Eesti Maksu-ja Tolliamet.

Rückerstattungsverfahren für den nicht genutzten Zeitraum

Eine Person, die verpflichtet ist, eine Maut zu zahlen, kann bei der estnischen Verkehrsbehörde eine Rückerstattung der Maut für den nicht genutzten Zeitraum beantragen, wenn sie die Maut für 90 oder 365 Tage bezahlt. Ein Antrag auf Rückerstattung der Maut kann innerhalb von drei Monaten ab dem Zeitpunkt der Zahlung für den LKW und seinen Anhänger in folgenden Fällen gestellt werden:

1. Der LKW wurde aus dem estnischen Fahrzeugregister oder    dem entsprechenden Register im Standortland abgemeldet oder vorübergehend abgemeldet.
2. Der Eintrag des LKW im Register wurde ausgesetzt.
3. Der Eigentümer oder berechtigte Benutzer des LKW hat gewechselt.

Zur Berechnung der Höhe der Mautrückerstattung wird die Anzahl der nicht genutzten Tage durch die Anzahl der erlaubten Straßennutzungstage geteilt und mit dem gezahlten Mautbetrag multipliziert.

Ausnahmsweise besteht ein Anspruch auf Mautrückerstattung bei einem Zahlungszeitraum von weniger als 90 Tagen, wenn die Zahlungszeiträume für ein Fahrzeug mit gleichem Kennzeichen zusammenfallen.https://teetasu.ee