Das liechtensteinische Straßennetz besteht aus rund 120 km Straßen, die zum Zuständigkeitsbereich des Landes gehören. Darüber hinaus unterhalten die elf Gemeinden Liechtensteins rund 260 km Straßen, die täglich nicht nur von einheimischen Fahrzeugen, sondern auch von zahlreichen Passagieren und Besuchern aus Österreich, der Schweiz und anderen europäischen Ländern genutzt werden. Die Verkehrsintensität ist jedoch nur auf den Hauptstraßen und während der Hauptverkehrszeiten zu Beginn und am Ende des Arbeitstages hoch.
Mautstraßen in Liechtenstein
In Liechtenstein gibt es keine Maut.
Wichtigste Verkehrsgesetze Liechtensteins
Geschwindigkeitsbegrenzungen in Liechtenstein
In Liechtenstein gelten die üblichen Geschwindigkeitsbegrenzungen (sofern nicht anders beschildert). PKW:
- in der Siedlung – 50 km/h
- außerhalb der Siedlung – 80 km/h
Autos mit Anhänger:
- in der Siedlung – 50 km/h
- außerhalb der Siedlung – 80 km/h
Alkohol
Der maximal zulässige Blutalkoholspiegel in Liechtenstein beträgt 0,8 ‰ .
Schwaches Licht
In Liechtenstein besteht Abblendlichtpflicht.
Bei guten Licht- und Sichtverhältnissen ist der Einsatz von „Tagfahrlicht“ ausreichend.
Ab Februar 2011 müssen alle innerhalb der EU typgenehmigten Fahrzeuge serienmäßig mit sogenanntem „Tagfahrlicht“ ausgestattet sein. Die Nutzung dieses Tagfahrlichts ist bei ausreichend guten Licht- und Sichtverhältnissen als Alternative zum Abblendlicht zulässig. Bei schlechtem Wetter oder in der Dämmerung sollten Sie im Ausland zusätzlich das Abblendlicht der Scheinwerfer nutzen.
Transport von Kindern in Liechtenstein
In Liechtenstein benötigen Kinder unter 14 Jahren und einer Körpergröße von weniger als 1,50 Metern einen Kindersitz, der dem Gewicht und der Körpergröße des Kindes entspricht. Wird das Kind auf dem Beifahrersitz in einem Kindersitz in Fahrtrichtung transportiert, muss der Airbag deaktiviert sein.
Sicherheitsgurte
In Liechtenstein besteht für alle Passagiere auf den Vorder- und Rücksitzen eine Gurtanlegepflicht .
Telefonieren
Die Benutzung eines Telefongerätes, welches nicht mit einer technischen Einrichtung ausgestattet ist, welche freihändige Verhandlungen ermöglicht, ist in Liechtenstein während der Fahrt verboten.
Nützliche Informationen
Eine generelle Winterreifenpflicht besteht in Liechtenstein nicht. Allerdings wird bei winterlichen Witterungsverhältnissen die Verwendung von Winterreifen dringend empfohlen. Wer bei winterlichen Witterungsverhältnissen mit Sommerreifen einen Unfall verursacht, kann haftbar gemacht werden.
Notrufnummern in Liechtenstein
- Feuerwehr – 118
- Polizei – 117
- Krankenwagen – 144
- Hilfeleistung bei einem Unfall – 140 ( „Autohilfe“ )
- Informationen zu Teilnehmernummern – 111
- Informationen zum Zustand der Straßen – 120 oder 163