Den Führerschein müssen Sie bei einer Fahrschule beantragen. In Österreich können Sie Ihre Fahrschule frei wählen.

Das Verfahren zur Ausstellung eines Führerscheins wird von der Behörde durchgeführt, in deren Bezirk sich die Fahrschule befindet   .   Im besten Fall ist jedoch keine Kontaktaufnahme mit den Behörden erforderlich.

Im Allgemeinen beträgt das Alter, in dem man Auto fahren darf, 18 Jahre. Und in einem Land wie Österreich ist dies für die meisten jungen Menschen ein besonderer Anlass. Es ist ein Tag der Freiheit und Unabhängigkeit von den Eltern. Es gibt jedoch bestimmte Ausnahmen, wie man früher einen Führerschein bekommen kann.

Österreichischer Führerschein

Um   in Österreich einen Führerschein zu bekommen,   müssen Sie mindestens 17 Jahre alt sein und von einem Familienmitglied oder Freund begleitet werden, der seit mindestens sieben Jahren fährt und Sie als Fahrlehrer begleitet. Das ausgestellte Dokument heißt „L-17“. Fahranfänger nehmen normalerweise an Fahrstunden teil, bevor sie eine schriftliche Theorieprüfung und eine Reihe von Fahrkursen und -prüfungen ablegen. Das Verfahren ist streng und alle Prüfungen werden auf Deutsch abgehalten.

KategorieMindestalter des zukünftigen Fahrers
BIN15 Jahre
A116 Jahre alt
A218 Jahre alt
UND20 Jahre mit Vorbesitz (zwei Jahre) der Klasse A2 (Führen von dreirädrigen Kraftfahrzeugen ab dem 21. Lebensjahr) 24 Jahre (direkt)
B
BE
18 Jahre alt
B von 1717 Jahre alt
C1
C1E
18 Jahre alt
C
CE
21 Jahre18 Jahre („Berufskraftfahrer“, mit einer entsprechenden Fahrerlaubnis oder zum Führen von Fahrzeugen für bestimmte öffentliche Aufgaben)
D1
D1E
21 Jahre alt
D
DE
24 Jahre21 Jahre (mit Nachweis der Fahrerqualifikation oder der Berechtigung zum Führen von Kraftfahrzeugen für bestimmte öffentliche Aufgaben)
F16 Jahre für landwirtschaftliche Fahrzeuge unter bestimmten Voraussetzungen18 Jahre

Mit der Fahrschulausbildung  (theoretisch und praktisch) darf   frühestens sechs Monate vor Erreichen   des Mindestalters   für die jeweilige Klasse bzw. Unterklasse begonnen werden.

Ausnahme:

  • Mit der Ausbildung für die Kategorie AM kann zwei Monate vor dem 15. Geburtstag des Kindes begonnen werden.
  • Die Fahrschulausbildung für die Klassen A1 und L17 kann sechs Monate nach dem 15. Geburtstag des Fahrers begonnen werden.
  • Ab 16 Jahren kannst du in einer Fahrschule mit der theoretischen und praktischen Ausbildung für die Klasse A2 beginnen, wenn du zusätzlich die Ausbildung L17 absolvierst. Die praktische Fahrprüfung für die Klasse A2 kannst du allerdings erst ab 18 Jahren ablegen.
  • Schülerinnen und Schüler im Beruf „Berufskraftfahrer/in“ der Kategorien B und C dürfen sechs Monate vor Vollendung des 17. Lebensjahres eine Ausbildung an einer Fahrschule beginnen.

Führerscheinumtausch in Österreich

Wenn Sie bereits   einen Führerschein aus einem EU- oder EWR-Land besitzen   , benötigen Sie auch keinen   österreichischen Führerschein  . Sie können   Ihren Führerschein jedoch in einen österreichischen umtauschen   , der auch in Österreich als Identitätsnachweis gilt.

Einwohner eines Landes außerhalb der EU/des EWR, einschließlich Bürger der Ukraine, die im Inland fahren möchten, müssen   innerhalb von sechs Monaten nach ihrer Ankunft im Land einen österreichischen Führerschein erwerben   . Abhängig von Ihrem Land können Sie   Ihren Führerschein möglicherweise umtauschen,   ohne eine Theorie- oder Fahrprüfung abzulegen.

Wenn Sie   Ihren ukrainischen Führerschein gegen einen österreichischen umtauschen möchten   , müssen Sie eine Reihe von Dokumenten vorlegen:

  • Antrag auf Umtausch eines österreichischen Führerscheins
  • Ihre Originalrechte, inklusive beglaubigter Übersetzung, sofern die Rechte nicht in deutscher Sprache erteilt wurden
  • Geburtsurkunde
  • Aufenthaltserlaubnis in Österreich
  • Personalausweis für neue Rechte
  • Ärztliches Attest zum Führen eines Fahrzeugs, ausgestellt von einem Arzt

Straßen in Österreich

Um auf   den österreichischen Autobahnen fahren zu dürfen   , müssen Fahrer eine sogenannte „Vignette“ kaufen. Österreichische Autobahnen sind mautpflichtige Straßen ohne Mautstellen. Darüber hinaus gibt es Mautgebühren für Bergpässe wie die Brenner- und Tauernautobahn (Mautstraßen) und Tunnel.

Die österreichische Autobahnvignette  ist   als Aufkleber und als Digitale Vignette erhältlich.

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Kaufen Sie sich vor Fahrtantritt auf der Autobahn unbedingt online oder an einer Tankstelle eine Vignette. Pkw zahlen für zehn Tage 11,50 Euro, für zwei Monate 29,00 Euro oder für ein ganzes Jahr 96,40 Euro. Günstiger (etwa die Hälfte) ist es, wenn Sie mit dem Motorrad unterwegs sind.

Die Jahresvignette ist von Dezember bis Jänner des aufgedruckten Kalenderjahres gültig. Die 2-Monatsvignette und die 10-Tagesvignette sind ab einem frei wählbaren Datum gültig.

Die Strafe beträgt 120,00 €, gehen Sie also kein Risiko ein. 

Für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen (auch Wohnmobile) ist eine GO-Box erforderlich.

Geschwindigkeitsbegrenzungen in Österreich

Die Höchstgeschwindigkeit   auf Autobahnen in Österreich   beträgt 130 km/h, auf Abschnitten mit IGL (Luftsicherheitskontrolle) darf man nur 100 km/h fahren. Überschreitet man die Höchstgeschwindigkeit bei IGL-Schildern, wird man nicht wegen Geschwindigkeitsüberschreitung bestraft, sondern wegen einer Umweltverletzung, die viel teurer ist und den Aufwand nicht wert ist. Auf offenen Landstraßen beträgt die Höchstgeschwindigkeit 100 km/h, in Städten 50 km/h, sofern nicht anders ausgeschildert. Wenn es eine sogenannte „Wohnstraße“ gibt, die man am Schild erkennt, wo Kinder spielen, muss man zu Fuß fahren, also mit maximal 5 bis 15 km/h.

Autoversicherung und andere Ausgaben in Österreich

Wenn Sie    in Österreich ein Auto kaufen   , müssen Sie auch die Versicherungskosten berücksichtigen. Alle Autobesitzer sind verpflichtet,   eine Haftpflichtversicherung abzuschließen   , und manche Fahrer schließen auch eine Vollkaskoversicherung ab, die ihr Auto im Falle eines Unfalls absichert. Pannenhilfepakete sind ein weiterer wichtiger Punkt, den Sie im Falle einer Panne in Ihr Budget einplanen sollten. Beim Kauf eines Neu- oder Gebrauchtwagens müssen Sie auch die Zulassungsgebühren berücksichtigen.

Bei   einem Autokauf außerhalb Österreichs   obliegt dem Käufer die Bezahlung der eventuell anfallenden Einfuhrsteuer und eine TÜV-Bescheinigung, die die verkehrssichere Fahrweise bestätigt.

Parken in Österreich

In den österreichischen Städten und Gemeinden gelten unterschiedliche Parkregelungen. In vielen Städten gelten an Werktagen tagsüber Kurzparkzonen. Informationen zu deiner Region findest du mit der ÖAMTC-App.

Parken in Wien

Das Parken in Wien    ist fast im gesamten Stadtgebiet zu bestimmten Zeiten gebührenpflichtig. Gültig von Montag bis Freitag von 9:00 bis 14:00 Uhr. Die maximale Parkdauer beträgt 2 Stunden. Anwohner des Gebiets haben eigene Parkaufkleber.

Es gelten folgende Tarife:

bis 15 Minuten: kostenfrei; 0,5 Stunden: 1,25 Euro; 1 Stunde: 2,50 Euro; 1,5 Stunden: 3,75 Euro; 2 Stunden: 5 Euro

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Park & ​​Ride

In Wien lohnt es sich oft, das sogenannte Park&Ride-Angebot der Stadt zu nutzen. So können Sie täglich günstig an einer der zahlreichen U-Bahn-Stationen am Stadtrand parken und Ihre Fahrt anschließend mit den öffentlichen Verkehrsmitteln fortsetzen.

Verkehrsregeln in Österreich

Zu den Verkehrsregeln in Österreich zählen:

  • Der Verkehr erfolgt auf der rechten Straßenseite;
  • In Österreich besteht bei winterlichen Straßenverhältnissen vom 1. November bis 15. April eine Winterreifenpflicht. Je nach Ausschilderung besteht Schneekettenpflicht.
  • Die gesetzliche Grenze für Alkohol am Steuer liegt bei 0,5 Promille. Wenn Ihr Auto mit Schnee bedeckt ist, achten Sie darauf, dass Sie Dach, Fenster sowie Front- und Heckpartie vom Schnee befreien.
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