Wie in jedem Land sollten Sie die Verkehrsregeln und -vorschriften kennen, wenn Sie in Bulgarien Auto fahren möchten . Tatsächlich werden Sie wahrscheinlich Auto fahren wollen, wenn Sie vorhaben, längere Zeit im Land zu bleiben, unabhängig davon, ob Sie ein Auto mieten oder kaufen. Stellen Sie sicher, dass Ihr Führerschein gültig und im Land anerkannt ist. Andernfalls müssen Sie einen bulgarischen Führerschein beantragen.
Bedingungen
Da in Bulgarien Führerscheinpflicht besteht, empfehlen wir Ihnen, zu prüfen, ob Ihr Führerschein von den örtlichen Behörden anerkannt wird. Ausländer, die von außerhalb der Europäischen Union einreisen, können ihren nationalen Führerschein maximal ein Jahr lang verwenden. Dem Führerschein muss eine Übersetzung ins Bulgarische beiliegen. Nach Ablauf dieser Frist müssen sie ihren Führerschein gegen einen bulgarischen umtauschen. In einigen Fällen muss der Ausländer die mündliche Verkehrsprüfung und die Fahrprüfung wiederholen.

Ausländer aus der Europäischen Union, dem Europäischen Wirtschaftsraum und der Schweiz hingegen dürfen ihren nationalen Führerschein für die gesamte Dauer ihres Aufenthalts im Land verwenden, unabhängig von der Dauer. Tatsächlich haben diese Länder das Wiener Übereinkommen über den Straßenverkehr unterzeichnet, wonach Ausländer die mündliche Fahrprüfung nicht erneut ablegen müssen.
Wichtig:
Der bulgarische Führerschein muss für die Fahrzeugtypen AM, A1, A2, B und B1 alle zehn Jahre erneuert werden. Der Führerschein der Klasse C, der für sehbehinderte Fahrer gilt, muss alle vier Jahre erneuert werden.
Führerscheinumtausch in Bulgarien
Um Ihren Führerschein gegen einen bulgarischen Führerschein umtauschen zu können, müssen Sie in Bulgarien ansässig sein. In diesem Fall müssen Sie lediglich mit Ihrem Original-Führerschein und Ihrer Aufenthaltserlaubnis bei der Verkehrsbehörde in Ihrer Nähe anrufen. Ihr Original-Führerschein wird dann zusammen mit einer Erklärung der bulgarischen Behörden an die Gemeinde in Ihrem Land zurückgegeben, die Ihrem Wohnort am nächsten liegt.
Erhalt eines bulgarischen Führerscheins
Um Autofahren zu lernen, müssen Sie sich bei einer Fahrschule anmelden. Stellen Sie sicher, dass die Fahrschule vom bulgarischen Verkehrsministerium akkreditiert ist. Fahrstunden bestehen normalerweise aus Folgendem:
- Erste Hilfe Einführung
- 40 Stunden Theorie
- 24 Stunden Fahrunterricht.
Gut zu wissen:
Keine Panik, wenn Sie weder das bulgarische noch das kyrillische Alphabet verstehen, denn die Verkehrsregeln sind auch auf Englisch und Französisch verfügbar.
Außerdem müssen Sie sich einer ärztlichen Untersuchung in einem öffentlichen Krankenhaus unterziehen. Nach bestandener Fahrprüfung stellt Ihnen die Fahrschule eine Bescheinigung aus, die Sie der nächsten Verkehrspolizeistation vorlegen müssen. Weitere Dokumente, die Sie vorlegen müssen, sind:
- Ihren Personalausweis
- Erste-Hilfe-Zertifikat ausgestellt vom Bulgarischen Roten Kreuz
- ärztliches Attest
- Quittung über die Zahlung des Antrags
- Kopien von Zeugnissen und Diplomen.
In manchen Fällen müssen die Kandidaten ein Attest über ihre psychische Gesundheit oder einen Nachweis über die Zahlung aller zuvor angefallenen Bußgelder vorlegen.
Autoversicherung in Bulgarien
Alle Fahrzeuge in Bulgarien müssen mindestens für die Dauer von einem Jahr haftpflichtversichert sein. Die Versicherungspolice, die Versicherungskarte und der Aufkleber müssen an der Windschutzscheibe des Fahrzeugs angebracht sein. Um eine Haftpflichtversicherung abzuschließen, müssen der Versicherungsgesellschaft folgende Dokumente vorgelegt werden:
- Fahrzeugschein,
- Verkehrssicherheitszeugnis
- Ihren Personalausweis
- Adressbestätigung.
Einige Versicherungsgesellschaften bieten zusätzlichen Versicherungsschutz und zusätzliche Leistungen an. Achten Sie darauf, die beste Police für Ihre Bedürfnisse und Ihr Budget auszuwählen.
Sicherheit im Straßenverkehr
In Bulgarien müssen Sie auf der rechten Straßenseite fahren.
Um ein Auto zu fahren, müssen Sie mindestens 18 Jahre alt sein.
Es besteht sowohl vorn als auch hinten Anschnallpflicht.
Auf der Straße gilt vom 1. November bis einschließlich 1. März ständige Scheinwerfer-Einschaltung.
Vom 1. November bis 31. März müssen alle Fahrzeuge für den Notfall mit Schneeketten ausgerüstet sein. In einigen Gebieten müssen Sie diese, wie durch Verkehrsschilder gekennzeichnet, an den Reifen anbringen.
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Im Fahrzeug müssen immer ein Warndreieck, eine Warnweste (grün oder orange), ein Erste-Hilfe-Kasten und ein Feuerlöscher mitgeführt werden.
Die Geschwindigkeitsbegrenzung beträgt auf Autobahnen 130 km/h, innerorts 90 km/h und in Wohngebieten 50 km/h.
Der maximal zulässige Alkoholgehalt liegt bei 0,5 g/l Blut. Die Polizei kann Autofahrer jederzeit zu einem Alkoholtest auffordern. Bei Verweigerung droht ein Bußgeld. Bei einem positiven Testergebnis riskieren Sie ein Bußgeld oder sogar die Beschlagnahmung Ihres Autos.